Was ist der EU AI Act?

Die Welt der künstlichen Intelligenz ist an sich schon kompliziert genug. Wenn dann aber auch noch rechtliche Regelungen ins Spiel kommen, ist die Verwirrung endgültig komplett. Was ist also dieser EU AI Act und wie betrifft er die Schweiz und Produktionen in der Schweiz?

Viviane Ryser – 17. Oktober 2025

Ein metallischer Roboterarm, der eine Waage hält, symbolisiert die Regulierung von künstlicher Intelligenz (KI) durch den EU AI Act. Im Hintergrund ist verschwommen die Flagge der Europäischen Union mit ihren Sternen zu erkennen, wobei ein Kreis aus leuchtenden Sternen im Vordergrund liegt. Die Szene ist in dunklen Blau- und Goldtönen gehalten.

Der EU AI Act ist eine Verordnung der Europäischen Union, er ist seit dem 1. August 2024 in Kraft. Die einzelnen Vorschriften werden gestaffelt anwendbar. Der EU AI Act ist die erste umfassende Verordnung über AI durch eine wichtige Regulierungsbehörde weltweit. Vereinfacht gesagt, ist das Ziel des AI Acts einen einheitlichen Rahmen für den Einsatz von AI in der EU zu schaffen.

Worum geht es überhaupt im EU AI Act?

Der EU AI Act wurde mit dem Ziel geschaffen, Vertrauen in AI-Systeme zu schaffen und zu stärken und gleichzeitig sicherzustellen, dass diese Systeme auf eine sichere und ethische Weise eingesetzt werden.

Der AI Act unterteilt AI-Systeme in diverse Kategorien, je nach Gruppe gelten unterschiedliche Regelungen. Die Systeme werden in verbotene, hochriskante, limitiert riskante und minimal riskante AI-Systeme unterteilt.

Verbotene AI-Systeme sind, wie es der Name schon sagt, generell verboten. Dazu gehören zum Beispiel manipulative AI-Systeme oder «social scoring» Systeme. Diese sind in Kapitel II, Art. 5 des AI Acts geregelt.

Mit den Hochrisiko AI-Systemen befasst sich Kapitel III des AI Acts. Dies sind Systeme, welche für die Gesellschaft, Unternehmen oder Einzelpersonen ein hohes Risiko darstellen. Dies betrifft beispielsweise Systeme für Bewerbungen oder biometrische Daten sowie Systeme für gesellschaftsrelevante Infrastruktur. An diese Systeme werden hohe Ansprüche an Risikomanagement und Transparenz gestellt.

Bei Systemen, welche nur ein limitiertes Risiko darstellen, gibt es weniger strenge Transparenzvorgaben. Wichtig ist dabei vor allem, dass die Provider sicherstellen, dass dem User bewusst ist, dass er mit einem AI-basierten System interagiert.

Eine weitere Abgrenzung nimmt der AI Act betreffend General Purpose AI Models (GPAI) vor. Diese bezeichnen AI-Modelle, die auf der Grundlage umfangreicher Daten trainiert wurden und eine Vielzahl unterschiedlicher Aufgaben ausführen, sowie für verschiedene Anwendungen angepasst werden können, beispielsweise für die Bild- und Spracherkennung, die Textgenerierung und die Beantwortung von Fragen. Im Gegensatz zu spezialisierten AI-Systemen sind GPAI-Modelle auf Flexibilität ausgelegt und dienen als grundlegende Komponente für viele AI-Systeme. Wichtig ist zu beachten, dass für solche GPAI-Modelle weitergehende Vorschriften betreffend Offenlegung von technischen Dokumenten und verwendeten Trainingsdaten gelten. Diese Vorschriften sind in Kapitel 5 des AI Acts zu finden.

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Einfluss auf die Schweiz

Grundsätzlich gilt: Die Schweiz ist kein Teil der EU und daher haben die von der EU beschlossenen Verordnungen und Gesetze in der Schweiz keine Gültigkeit. In der Schweiz selbst gibt es aktuell keine AI-spezifische Gesetzgebung.

Wenn ein Unternehmen jedoch in der EU tätig ist z.B. in der Produktion oder Produkte im EU-Raum vertreibt, dann gelten die Regelungen des AI Acts auch für Schweizer Unternehmen. Das nennt sich das Marktortprinzip. Entscheidend ist, ob ein AI-System in der EU zum Einsatz kommt, die Herkunft des Anbieterunternehmens ist dabei irrelevant.

Insbesondere relevant können diese Regelungen also für Produktionsfirmen oder Agenturen sein, welche AI-basierte Dienstleistungen anbieten oder sogar selbst ein AI gestütztes System wie z.B. einen Chatbot betreiben. Wichtig ist auch zu wissen, dass bei Verstössen gegen die Vorschriften des EU AI Acts hohe Geldbussen drohen. In der Schweiz selbst soll gemäss Informationen des Bundesamtes für Justiz bis Ende 2026 eine Vernehmlassung für die Regelung der Nutzung von AI erarbeitet werden. Danach wird sich wohl zeigen, wie die Schweiz mit den neuen rechtlichen Fragestellungen durch AI umgehen wird.

Folgende Massnahmen müssen zukünftig ergriffen werden

Es ist für alle Unternehmen empfehlenswert, ihre AI-Anwendungen auf die Konformität mit dem EU AI Act hin zu überprüfen. Dabei kann der von der EU zur Verfügung gestellte Compliance Checker zur Hilfe beigezogen werden. Es empfiehlt sich aber immer noch selbst zu prüfen, in welche Kategorie die eigenen Systeme fallen und ob dafür alle Vorgaben eingehalten wurden. Auch der Leitfaden für KMUs kann weitere Auskunft bieten und allfällige Fragestellungen eventuell bereits klären.

Zudem ist es wichtig, dass das Bewusstsein im gesamten Team geschärft und auch allfällige Partnerunternehmen in AI-basierten Projekten wie z.B. Agenturen, Lieferanten oder auch Kunden auf die Regelungen aufmerksam gemacht werden.

Fazit

Für Unternehmen, welche keine Berührungspunkte mit der EU haben, ändert sich momentan nichts. Aber auch da ist Aufmerksamkeit geboten, ein AI-System wird schneller auch im EU-Raum benutzt, als man denkt. So oder so ist es nicht falsch, den Compliance Checker der EU zu benutzen und die eigenen Systeme zu überprüfen. Im Zweifelsfall empfehlen wir immer, sich professionellen juristischen Rat bei Anwälten zu suchen.

Quellen und Weiterführende Links

Generelle Seite der EU zum AI Act: https://artificialintelligenceact.eu

Gesetzestext: https://artificialintelligenceact.eu/ai-act-explorer/

KMU-Leitfaden der EU: https://artificialintelligenceact.eu/smb-guide-to-the-ai-act/

Seite des Bunds zu AI und allen relevanten Informationen: https://www.bj.admin.ch/bj/de/home/staat/gesetzgebung/kuenstliche-intelligenz.html