Müssen KI-Bilder und -Videos gekennzeichnet werden?

Die Frage, ob und wie KI-Content gekennzeichnet werden muss, wird aktuell heiss diskutiert. Dabei trägt das Thema nicht nur eine rechtliche Komponente mit sich, sondern ist von gesamtgesellschaftlicher Relevanz. Wir haben die wichtigsten Informationen zusammengetragen.

Viviane Ryser – 11. März 2026

Freundlicher weiss-schwarzer Roboter zeichnet ein «Made primarily by AI»-Label auf eine Leinwand.

Disclaimer: Es handelt sich hierbei lediglich um unsere Einschätzung der aktuellen Situation. Dieses Dokument stellt keine juristische Beratung dar und ersetzt eine solche auch nicht. Wir empfehlen daher dringend sich bei rechtlichen Fragen an eine Rechtsberatung oder Anwaltskanzlei zu wenden.

Rechtliche Einschätzung

Die Frage, ob man Inhalte kennzeichnen muss, welche mit KI generiert sind, stellt sich, weil man aufpassen muss, dass man kein Urheberrecht verletzt. In der Schweiz sind nach der aktuellen Gesetzeslage nur von Menschen geschaffene Inhalte urheberrechtlich geschützt. Wie viel Einfluss und Bearbeitung durch einen Menschen es braucht, bis der Urheberrechtsschutz greift ist nicht genau definiert. Es gibt keine bundesgerichtliche Rechtsprechung oder Gesetze dazu, das kann sich natürlich jederzeit ändern. Deswegen muss aktuell jeder Fall einzeln beurteilt werden.

Einige Unternehmen und Branchenverbände in der Schweiz haben jedoch für sich klare Regelungen oder Richtlinien aufgestellt. So hat beispielsweise das SRF ein Dokument mit Richtlinien für Text und Bilder aufgestellt. Darin ist ersichtlich, dass mit KI generierte Inhalte beim SRF immer als solche markiert werden müssen. Ein anderes Beispiel ist die «Swiss Marketplace Group» welche ein KI Label entwickelt hat um Werbematerialien, welche mit KI generiert wurden klar zu kennzeichnen. Dieses KI Label kann auch heruntergeladen werden. Solche Leitfäden von Branchenverbänden oder grossen Unternehmen sind für kleinere Unternehmen oder Freelancer sicherlich ein guter Orientierungspunkt.

In der EU hingegen ist die Regelung durch den EU AI Act zumindest ab dem 2. August 2026 klar. Es gilt: Unternehmen sind verpflichtet alle KI-generierten Inhalte wie Bilder, Texte, Videos etc. transparent zu kennzeichnen (Art. 50 KI-VO). Die Kennzeichnung muss für die Nutzenden deutlich erkennbar sein, beispielsweise durch klare Hinweise oder Markierungen auf den KI-Produkten. Zudem muss die Markierung auch in den Metadaten hinterlegt werden. Auch die Strafe ist festgelegt. Wenn sich ein Unternehmen nicht an diese Regelungen hält, kann abhängig vom Jahresumsatz ein Bussgeld festgelegt werden.

Als wichtiger Tipp kann sicher mitgegeben werden, dass es immer wichtig ist, die Nutzungsbedingungen der KI-Plattform, welche verwendet wird zu lesen. Gewisse Plattformen verlangen nämlich, dass die Nutzung von künstlicher Intelligenz klar ausgewiesen wird. Das gilt insbesondere, wenn die Inhalte zu einem kommerziellen Zweck genutzt werden. Auch wenn das Risiko für einen Rechtsstreit in der Praxis wohl relativ gering ist, lohnt es sich nicht einen solchen zu riskieren, weil wenn etwas geschieht, kann es schnell teuer werden.

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Gesellschaftliche Einschätzung

Neben den rechtlichen Aspekten, die in die Entscheidung zur Kennzeichnung von KI-Content einfliessen, gibt es noch eine gesellschaftliche Komponente und die Frage, wie in Zukunft echt von KI unterschieden werden soll.

Dabei ist die Sache nicht einfach schwarz-weiss. Ab wann gilt ein Bild als KI-Bild? Muss es zu 100% von KI generiert sein? Reicht es, wenn das Bild partiell mit der Hilfe von KI bearbeitet wurde? Dies sind alles Fragen, die die Kennzeichnung beeinflussen und wo es aktuell noch keinen klaren Leitfaden gibt.

Wir von Beyond Dreams empfehlen jedoch klar die Kennzeichnung von jedem KI generierten oder bearbeiteten Content. Dies erhöht die Transparenz und schafft Klarheit. Diese Ansicht teilt auch die MAS-Arbeit von Katrin Ilg, die von der der ZHAW publiziert wurde. Diese untersuchte zudem der Einfluss von KI-Labels auf das Verhalten der Zielgruppe und kommt zum Schluss, dass keine klaren Verhaltensunterschiede zwischen keinen, einem visuellen und einem textlichen Label zu erkennen sind.

Für die Kennzeichnung von KI-Content kann auf Standards wie ailabels.org zurückgegriffen werden. Diese stellen einen ausführliche Anleitung sowie Labels zur klaren Differenzierung zwischen verschiedenen Arten des KI-Einflusses zur Verfügung.

Made primarily by AI Label

Fazit

Ganz nach dem Motto «better be safe than sorry» empfehlen wir grundsätzlich mit KI generierte oder bearbeitete Hinweise zu markieren. Dies kann mittels eines Logos oder auch einfachen Hinweises am Ende eines Posts oder auf einem Bild erfolgen.

PS: Die Bilder auf unserer Webseite nicht zu markieren, ist eine bewusste Entscheidung von uns. Wir haben jedoch einen Remark im Footer ergänzt und hoffen, dass unsere thematische Ausrichtung für Klarheit sorgt ;)